Nein!
Wir wissen, dass andere Anbieter dies gerne verschleiern, aber wir machen kein Geheimnis daraus, dass der Gesetzgeber gar keine Zertifikate, Prüfungen oder sonstige Genehmigungen vorschreibt, um die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zu übernehmen und als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden.
Voraussetzung nach Art. 37 Abs. 5 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist allerdings, dass der Datenschutzbeauftragte das erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts besitzt.
Er braucht jedoch kein spezielles Zertifikat, um dieses Fachwissen nachzuweisen.
Allerdings ist das Zertifikat natürlich hilfreich, wenn Sie nachweisen wollen, dass Sie in diesem Bereich Fachkunde erworben haben, entweder für sich selbst oder für Mitarbeiter, die Sie als Unternehmen im Datenschutz einsetzen wollen.
Genau dies bescheinigt unser Zertifikat nach bestandener Prüfung.
Wenn Sie Fragen zum Zertifikat und der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter haben, können Sie mich auch jederzeit gerne unter 0201 8579 6979 anrufen.